Erwägungsgrund 5 32019D1917
Es empfiehlt sich, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union in der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen zu vertreten ist, da die Entschließung für die Union verbindlich ist und das Unionsrecht, nämlich Richtlinie 2009/147/EG, maßgeblich beeinflussen kann —