Erwägungsgrund 5 32019D1918
In Erwartung des Abschlusses dieser Verhandlungen hat die Kommission im Namen der Union ein Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem Abkommen für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr ausgehandelt (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefwechsels“). Nach Abschluss der Verhandlungen wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels am 4. September 2019 paraphiert.