Beschluss (EU) 2019/1918 Des Rates vom 8. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2019 ausläuft
Mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels wird das Ziel verfolgt, der Union und der Islamischen Republik Mauretanien die Möglichkeit zu geben, weiterhin zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in den mauretanischen Gewässern zu fördern sowie den Fischereifahrzeugen der Union die Ausübung ihrer Fischereitätigkeiten in diesen Gewässern zu ermöglichen.
Erwägungsgrund 6 32019D1918
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