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Bedienstete, die ein Dokument auf der Grundlage von Verschlusssachen im Sinne des Artikels 1 abfassen, prüfen stets, ob ihr Dokument als Verschlusssache eingestuft werden muss. Die Einstufung eines Dokuments als EU-VS umfasst eine Bewertung und eine Entscheidung des Herausgebers darüber, ob die Weitergabe des Dokuments an Unbefugte den Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer Mitgliedstaaten schaden würde. Wenn die Verfasser eines Dokuments sich nicht im Klaren sind, ob ihr Dokument möglicherweise als CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET einzustufen ist, sollten sie mit dem zuständigen Leiter der Dienststelle oder Direktor Rücksprache halten.
Ein Dokument wird mindestens als CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL eingestuft, wenn seine unbefugte Weitergabe beispielsweise Folgendes bewirken könnte:
die konkrete Schädigung diplomatischer Beziehungen, d. h., dass sie zu förmlichen Protesten oder anderen Sanktionen führt,
die Beeinträchtigung der Sicherheit oder Freiheit einzelner Personen,
die Beeinträchtigung der Einsatzfähigkeit oder der Sicherheit von Einsatzpersonal der Mitgliedstaaten oder anderer Partner bzw. der Wirksamkeit wertvoller Sicherheits- oder nachrichtendienstlicher Operationen,
die wesentliche Beeinträchtigung der finanziellen Tragfähigkeit wichtiger Organisationen,
die Behinderung der Ermittlungstätigkeit oder Erleichterung schwerer Straftaten,
die wesentliche Beeinträchtigung der finanziellen, monetären, wirtschaftlichen und handelspolitischen Interessen der Union oder ihrer Mitgliedstaaten,
die ernstliche Behinderung der Ausarbeitung oder Durchführung wichtiger EU-Politik,
den Abbruch oder eine erhebliche Unterbrechung wichtiger Aktivitäten der Union,
die Aufdeckung von Verschlusssachen mit höheren Geheimhaltungsgraden.
Eine Information wird mindestens als SECRET UE/EU SECRET eingestuft, wenn ihre unbefugte Weitergabe beispielsweise Folgendes bewirken könnte:
internationale Spannungen,
die schwerwiegende Schädigung der Beziehungen zu Drittstaaten oder internationalen Organisationen,
die unmittelbare Bedrohung von Menschenleben oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder der Sicherheit oder Freiheit von Einzelpersonen,
die schwerwiegende Beeinträchtigung der Einsatzfähigkeit oder der Sicherheit von Einsatzpersonal der Mitgliedstaaten oder anderer Partner bzw. der andauernden Wirksamkeit sehr wertvoller Sicherheits- oder nachrichtendienstlicher Operationen,
die erhebliche materielle Schädigung der finanziellen, monetären, wirtschaftlichen und handelspolitischen Interessen der Union oder eines ihrer Mitgliedstaaten,
die Aufdeckung von Verschlusssachen mit höheren Geheimhaltungsgraden.
Herausgeber können beschließen, dass bestimmten Kategorien von Verschlusssachen, die sie regelmäßig erstellen, ein Standard-Geheimhaltungsgrad zugewiesen wird. Sie stellen jedoch sicher, dass den Verschlusssachen der jeweils angemessene Geheimhaltungsgrad zugewiesen wird.
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