Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bedienstete, die ein Dokument auf der Grundlage von Verschlusssachen im Sinne des Artikels 1 abfassen, prüfen stets, ob ihr Dokument als Verschlusssache eingestuft werden muss. Die Einstufung eines Dokuments als EU-VS umfasst eine Bewertung und eine Entscheidung des Herausgebers darüber, ob die Weitergabe des Dokuments an Unbefugte den Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer Mitgliedstaaten schaden würde. Wenn die Verfasser eines Dokuments sich nicht im Klaren sind, ob ihr Dokument möglicherweise als RESTREINT UE/EU RESTRICTED einzustufen ist, sollten sie mit dem zuständigen Leiter der Dienststelle oder Direktor Rücksprache halten.
Ein Dokument wird mindestens als RESTREINT UE/EU RESTRICTED eingestuft, wenn seine unbefugte Weitergabe beispielsweise Folgendes bewirken könnte:
die Belastung diplomatischer Beziehungen,
erhebliche Unannehmlichkeiten für Einzelpersonen,
die Erschwerung der Wahrung der Einsatzfähigkeit oder der Sicherheit von Einsatzpersonal der Mitgliedstaaten oder anderer Partner,
den Bruch von Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen, die von dritter Seite erteilt wurden,
die Beeinträchtigung der Ermittlungstätigkeit oder Erleichterung von Straftaten,
die Benachteiligung der Union oder ihrer Mitgliedstaaten bei Verhandlungen mit Dritten über handelspolitische oder allgemein politische Fragen,
die Behinderung der wirksamen Ausarbeitung oder Durchführung von EU-Politik,
die Gefährdung einer sachgerechten Verwaltung der Union und ihrer Aufgaben generell oder
die Aufdeckung von Verschlusssachen mit höheren Geheimhaltungsgraden.
Herausgeber können beschließen, dass bestimmten Kategorien von Verschlusssachen, die sie regelmäßig erstellen, ein Standard-Geheimhaltungsgrad zugewiesen wird. Sie stellen jedoch sicher, dass den Verschlusssachen der jeweils angemessene Geheimhaltungsgrad zugewiesen wird.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.