Art. 9 32019D1962BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/1962 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED
Die Abkürzung R-UE/EU-R kann zur Angabe des Geheimhaltungsgrades einzelner Teile eines als RESTREINT UE/EU RESTRICTED eingestuften Dokuments verwendet werden…
Art. 22 Abs. 1 Buchst. a 32019D1961Beförderung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET innerhalb der Union
Für die Übermittlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET werden ausschließlich doppelte…
Art. 41 Abs. 3 32019D1961Teilweise Herabstufung oder Aufhebung des Geheimhaltungsgrades von als CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL und SECRET UE/EU SECRET eingestuften Informationen
Die weiterhin als Verschlusssache eingestuften Teile werden ersetzt durch den Vermerk NICHT FREIGEGEBENER TEIL entweder im Text selbst, wenn der Teil, der als…
Art. 8 Abs. 3 32019D1962BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/1962 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED
Die Einstufungskennzeichnung RESTREINT UE/EU RESTRICTED wird wie folgt angegeben:
Art. 16 Abs. 2 32019D1961Besondere Maßnahmen bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET auf Wechseldatenträgern
Wird eine Verschlusssache elektronisch auf einem Wechseldatenträger — wie einem USB-Stick, einer CD oder einer Speicherkarte — bearbeitet oder gespeichert, so…