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Nach den Artikeln 41, 42, 47 und 48 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 sind ausführlichere Bestimmungen zur Ergänzung und Unterstützung von Kapitel 6 des besagten Beschlusses in Durchführungsbestimmungen für den Geheimschutz in der Wirtschaft festzulegen, in denen unter anderem Ausschreibungen, der Abschluss von als Verschlusssache eingestuften Verträgen, Sicherheitsbescheide von Einrichtungen, Sicherheitsüberprüfungen von Personal, Besuche sowie die Übermittlung und Beförderung von EU-Verschlusssachen (im Folgenden „EU-VS“) geregelt werden.
Dieser Beschluss enthält Durchführungsbestimmungen über den Geheimschutz in der Wirtschaft in Bezug auf als Verschlusssache eingestufte öffentliche Aufträge zur…
Dieser Beschluss enthält Durchführungsbestimmungen über den Geheimschutz in der Wirtschaft in Bezug auf als Verschlusssache eingestufte Finanzhilfen im Sinne…
Nach den Artikeln 41, 42, 47 und 48 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 sind ausführlichere Bestimmungen zur Ergänzung und Unterstützung von Kapitel 6 des…
Die Vorgaben und Vorschriften für Kommunikations- und Informationssysteme, in denen EU-Verschlusssachen (EU-VS), andere, nicht als Verschlusssachen eingestufte…
(an die verwendete Finanzhilfevereinbarung anzupassen) 13.2 Sicherheit — Verschlusssachen Die Parteien müssen EU-VS oder nationale Verschlusssachen im Einklang…
EU-Verschlusssachen („EU-VS“) sind im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates und dem Beschluss (EU, Euratom)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.