Erwägungsgrund 1 32021D0259
Nach den Artikeln 41, 42, 47 und 48 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 sind ausführlichere Bestimmungen zur Ergänzung und Unterstützung von Kapitel 6 des besagten Beschlusses in Durchführungsbestimmungen für den Geheimschutz in der Wirtschaft festzulegen, in denen unter anderem die Gewährung von als Verschlusssache eingestuften Finanzhilfevereinbarungen, Sicherheitsbescheiden von Einrichtungen, Sicherheitsermächtigungen für Personal, Besuche sowie die Übermittlung und Beförderung von EU-Verschlusssachen (im Folgenden „EU-VS“) geregelt werden.