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Das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission ist für die Feststellung und Abwicklung der finanziellen Ansprüche der Beamten und Bediensteten der Kommission und, aufgrund von Dienstleistungsvereinbarungen, einiger anderer Organe und Einrichtungen der Union zuständig.
Das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission ist für die Feststellung und Abwicklung individueller…
Mit dem Beschluss (EU) 2019/792 des Rates hat der Rat das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission mit…
Unbeschadet des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels wird die Europäische Kommission — das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)…
Das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission wird in Bezug auf die Beamten und Bediensteten des…
Dem Direktor des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission werden die Anweisungsbefugnisse übertragen,…
Im Einklang mit der am 3. Mai 2019 zwischen dem PMO und dem Generalsekretariat des Rates geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung ist das PMO für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.