Erwägungsgrund 6 32019D2008
Der Unterausschuss zur Umsetzung der IMO-Instrumente (im folgenden „Unterausschuss“) hatte auf seiner 5. Sitzung darauf verwiesen, dass er auf seiner vorherigen Tagung die Korrespondenzgruppe für die Überprüfung der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des HSSC und die nicht erschöpfende Liste der Verpflichtungen im Rahmen der für den Code für die Umsetzung der IMO-Instrumente (III-Code) relevanten Instrumente eingesetzt hatte, um die Aktualisierung der Leitlinien für die Besichtigung unter Einbeziehung der Anforderungen aufgrund von Änderungen der relevanten IMO-Instrumente, die bis einschließlich 31. Dezember 2019 in Kraft treten, fortzusetzen, damit ein Entwurf der geänderten Leitlinien für die Besichtigung auf der A 31 zur Annahme vorgelegt werden kann. Der MSC 101 ermächtigte den Unterausschuss, die Ergebnisse der Arbeiten des Unterausschusses direkt auf der A 31 zur Annahme vorzulegen. Auf seiner 6. Sitzung beschloss der Unterausschuss, den Entwurf der geänderten Leitlinien für die Besichtigung zur Beratung und Annahme an die A 31 weiterzuleiten.