Beschluss (EU) 2019/2008 des Rates vom 28. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 31. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Verabschiedung von Änderungen der Entschließung A.658 (16) über die Verwendung und Anbringung von Reflexstoffen an Rettungsmitteln sowie die Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union auf der A 31 zu vertreten und ihre Zustimmung dazu zu bekunden, durch die genannten Änderungen und die von der A 31 anzunehmende Entschließung gebunden zu sein, soweit diese Änderungen und diese Entschließung in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen —
Erwägungsgrund 7 32019D2008
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