Erwägungsgrund 1 32019D2119
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/939 des Rates geschlossen und trat am 16. August 2017 in Kraft.
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/939 des Rates geschlossen und trat am 16. August 2017 in Kraft.