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Zum Nachweis dafür, dass Erzeugnisse, für die eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse Ghanas, der Europäischen Union oder eines der in den Artikeln 6, 7 und 8 dieses Protokolls genannten anderen Länder oder Gebiete angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllt sind, können folgende Unterlagen im Sinne des Artikels 18 Absatz 3 und des Artikels 21 Absatz 3 dieses Protokolls verwendet werden:
unmittelbarer Nachweis der vom Ausführer oder Lieferanten angewendeten Verfahren zur Gewinnung oder Herstellung der betreffenden Waren, z. B. aufgrund seiner Rechnungslegung oder seiner internen Buchführung;
Belege über die Ursprungseigenschaft der verwendeten Vormaterialien, die in Ghana, der Europäischen Union oder einem der in den Artikeln 6, 7 und 8 dieses Protokolls genannten anderen Länder oder Gebiete ausgestellt oder ausgefertigt worden sind, sofern sie nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften verwendet werden;
Belege über die in Ghana, in der Europäischen Union oder in einem der in den Artikeln 6, 7 und 8 dieses Protokolls genannten anderen Länder oder Gebiete an den Vormaterialien vorgenommenen Be- oder Verarbeitungen, die in Ghana, in der Europäischen Union oder in einem der in den Artikeln 6, 7 und 8 genannten anderen Länder oder Gebiete ausgestellt oder ausgefertigt worden sind, wo sie nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften verwendet werden;
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder Ursprungserklärungen zum Nachweis für die Ursprungseigenschaft der verwendeten Vormaterialien, die in Ghana, in der Europäischen Union oder in einem der in den Artikeln 6, 7 und 8 dieses Protokolls genannten anderen Länder oder Gebiete nach Maßgabe dieses Protokolls ausgestellt oder ausgefertigt worden sind.
Belege über die Ursprungseigenschaft der bei der Herstellung verwendeten Vormaterialien, sofern diese Belege in Côte d’Ivoire, der Europäischen Union oder einem…
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder Erklärungen auf der Rechnung zum Nachweis für die Ursprungseigenschaft der bei der Herstellung verwendeten…
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder Erklärungen auf der Rechnung zum Nachweis für die Ursprungseigenschaft der bei der Herstellung verwendeten…
Bei Anwendung des Artikels 7 Absatz 1 dieses Protokolls wird der Nachweis der Ursprungseigenschaft im Sinne dieses Protokolls für die Vormaterialien aus Ghana,…
Auf den nach Absatz 1 dieses Artikels ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (Feld 7) oder Ursprungserklärungen wird der folgende Vermerk angebracht:…
Das Ergebnis dieser Prüfung ist den Zollbehörden, die um die Prüfung ersucht haben, so bald wie möglich mitzuteilen. Anhand dieses Ergebnisses muss sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.