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Gemäß Artikel 73 des Abkommens kann der Gemeinsame WPA-Ausschuss Ghana — Europäische Union auf Antrag Ghanas oder der Europäischen Union die Anwendung der Bestimmungen dieses Protokolls, insbesondere derjenigen über die Umsetzung des Systems der registrierten Ausführer, und seine wirtschaftlichen Auswirkungen überprüfen und das Protokoll gegebenenfalls anpassen oder ändern. Der Gemeinsame WPA-Ausschuss Ghana — Europäische Union berücksichtigt dabei unter anderem die Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf die Ursprungsregeln.
Unbeschadet des Absatzes 1 dieses Artikels werden dieses Protokoll und seine Anhänge nach den Verpflichtungen des Artikels 6 des Abkommens binnen fünf (5) Jahren nach Inkrafttreten dieses Protokolls überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Diese Überprüfung betrifft auch Anhang II-A dieses Protokolls, um über dessen etwaige Verlängerung zu entscheiden.
Nach Artikel 34 des Abkommens überwacht der Ausschuss die Durchführung und Anwendung der Bestimmungen dieses Protokolls und fasst Beschlüsse unter anderem über
die Kumulierung nach Maßgabe des Artikels 8 dieses Protokolls;
die Ausnahmeregelungen zu diesem Protokoll nach Maßgabe des Artikels 39;
eine Verlängerung des in Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b vorgesehenen Zeitraums von drei Jahren auf der Grundlage von Belegen, dass Ghana noch nicht in der Lage ist, die Rechtsvorschriften über registrierte Ausführer anzuwenden;
den Schwellenwert von 6 000 EUR gemäß Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe c.
die Ausnahmeregelungen zu diesem Protokoll nach Maßgabe des Artikels 40;
über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Artikel 1…
über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Artikel 1…
„ Protokoll Nr. I über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der…
Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der…
über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die über Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Artikel 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.