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Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website Datenschutzhinweise, die alle betroffenen Personen über ihre Tätigkeiten informieren, bei denen personenbezogene Daten dieser Personen zum Zweck ihrer Tätigkeiten nach Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 verarbeitet werden.
Die Kommission unterrichtet einzeln die Zeugen und die von einer Sicherheitsuntersuchung betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in einem geeigneten Format. Ferner unterrichtet sie einzeln Personen, deren Daten im Zusammenhang mit Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 5 und Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d und e des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 verarbeitet werden, insbesondere über die Durchsuchung von Kommissionsgebäuden sowie Kommunikations- und Informationssystemen und Geräten.
Wenn die Kommission die Unterrichtung für nach Absatz 2 dieses Artikels betroffene Personen ganz oder teilweise beschränkt, erfasst und registriert sie die Gründe für die Beschränkung nach Artikel 6 dieses Beschlusses.
Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website Datenschutzhinweise, die alle betroffenen Personen über ihre Tätigkeiten informieren, bei denen personenbezogene…
Die Kommission veröffentlicht für alle betroffenen Personen auf ihrer Website einen Datenschutzhinweis mit Informationen über ihre Tätigkeiten, für die sie zur…
Die Kommission informiert in einem Datenschutzhinweis auf ihrer Website alle betroffenen Personen über ihre Tätigkeiten, bei denen deren personenbezogene Daten…
Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website Datenschutzhinweise, die alle betroffenen Personen über ihre Tätigkeiten informieren, bei denen personenbezogene…
Die Kommission veröffentlicht auf ihrer einschlägigen Website einen Datenschutzhinweis, mit dem sie alle betroffenen Personen über die Tätigkeiten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt 2 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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