Erwägungsgrund 2 32019D0236
Um die Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen zu gewährleisten, ergreift die Kommission, insbesondere über ihre Direktion Sicherheit der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Maßnahmen gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission, der die Verarbeitung mehrerer Kategorien personenbezogener Daten abdeckt. Diese Maßnahmen umfassen die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß Artikel 7 Absatz 5, Bedrohungsanalysen gemäß Artikel 12 und Sicherheitsuntersuchungen gemäß Artikel 13 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443. Im Rahmen ihres Mandats zur Durchführung von Untersuchungen sammelt die Kommission im Vorfeld, während oder nach einer Untersuchung oder Koordinierungstätigkeit Informationen, die für ihre Untersuchungstätigkeit relevant sind (einschließlich personenbezogener Daten aus unterschiedlichen Quellen wie Behörden oder von natürlichen Personen) und tauscht diese mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie mit zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten und Drittländern sowie mit internationalen Organisationen aus.