Erwägungsgrund 3 32018D1961
Der Dienst berät andere Kommissionsdienststellen, Exekutivagenturen sowie sonstige unabhängige Einrichtungen, die Beiträge aus dem Unionshaushalt erhalten, über den Umgang mit Risiken, d.h. über alle Ereignisse oder Probleme, die ein- bzw. auftreten können und sich nachteilig auf das Erreichen der politischen, strategischen oder operativen Ziele der Kommission auswirken können, indem er im Einklang mit Artikel 117 bis 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 unabhängige Stellungnahmen zur Qualität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen für die Abwicklung der Vorgänge sowie zur Förderung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung abgibt. Folglich stellen die internen Audittätigkeiten des Dienstes in der Regel nicht auf natürliche Personen als solche ab. Personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates werden bei den Tätigkeiten des Dienstes jedoch zwangsläufig verarbeitet. Die internen Audittätigkeiten des Dienstes umfassen u.a. die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Verwaltungssysteme, die Beurteilung der Leistung der Dienststellen bei der Durchführung der Politik, Programme und Maßnahmen sowie die Beurteilung der Effizienz der Systeme der internen Kontrolle und Prüfung, die auf jeden Haushaltsvollzugsvorgang Anwendung finden. Damit tragen sie zur Wahrung eines wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Interesses der Union und der Mitgliedstaaten bei. Der Dienst ist für alle seine Verarbeitungsprozesse nach Artikel 118 und 119 Absatz 2 der Haushaltsordnung verantwortlich.