Art. 1 32019D0293
Das vom rumänischen Staat garantierte Darlehen der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD-Darlehen), bei dem CE Hunedoara aus Gründen der Rechtsnachfolge als Begünstigter anzusehen ist, wurde CE Hunedoara nicht unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und somit nicht rechtswidrig gewährt.