Erwägungsgrund 4 32019D0033
Dieser Beschluss gilt unbeschadet spezifischer gegenwärtiger oder künftiger Ermächtigungen durch den Präsidenten, die EZB Dritten gegenüber gemäß Artikel 38 der Satzung des ESZB rechtswirksam verpflichten zu dürfen —
Dieser Beschluss gilt unbeschadet spezifischer gegenwärtiger oder künftiger Ermächtigungen durch den Präsidenten, die EZB Dritten gegenüber gemäß Artikel 38 der Satzung des ESZB rechtswirksam verpflichten zu dürfen —