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Um vollständige Unabhängigkeit sicherzustellen, sollte der Anhörungsbeauftragte nur verwaltungstechnisch dem für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglied unterstellt werden.
Der Anhörungsbeauftragte ist verwaltungstechnisch dem für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglied unterstellt.
Es ist allgemein anerkannt, dass der Anhörungsbeauftragte aufgrund seiner Unabhängigkeit und der Sachkenntnis, die er in die Verfahren einbringt, einen…
Der Anhörungsbeauftragte kann auch auf Antrag des für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglieds, des Generaldirektors, des für ein Handelsverfahren…
Die Funktion des Anhörungsbeauftragten sollte einer unabhängigen Person mit Expertenwissen in Handelsverfahren übertragen werden. Der Anhörungsbeauftragte…
Die wichtigsten Aufgaben des Anhörungsbeauftragten sollten in der Beratung des für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglieds sowie des für die…
Der Anhörungsbeauftragte kann dem für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglied und gegebenenfalls auch dem Generaldirektor Anmerkungen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.