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Die wichtigsten Aufgaben des Anhörungsbeauftragten sollten in der Beratung des für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglieds sowie des für die Handelspolitik zuständigen Generaldirektors (im Folgenden „der Generaldirektor“), in der Wahrung der Verfahrensrechte, in der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht, in der Entscheidung über die Vertraulichkeit von Unterlagen sowie in der Überprüfung des Standpunkts der Kommissionsdienststellen bezüglich der Verlängerung von Fristen bestehen. Der Anhörungsbeauftragte sollte dafür sorgen, dass bei der Vorbereitung von Entwürfen für Rechtsakte oder Vorschläge alle relevanten Fakten gebührend berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie für die betroffenen Parteien günstig oder ungünstig sind.
Es wird die spezielle Funktion des Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren geschaffen. Aufgabe des Anhörungsbeauftragten ist es, sicherzustellen, dass die in…
Der Anhörungsbeauftragte berät das für die Handelspolitik zuständige Kommissionsmitglied und gegebenenfalls den Generaldirektor über die Folgen seiner…
Der Anhörungsbeauftragte berichtet über alle Anhörungen interessierter Parteien mit unterschiedlichen Interessen und kann dem für die Handelspolitik zuständigen…
Die Berichte des Anhörungsbeauftragten sollten sicherstellen, dass die behandelten Hauptfragen und die Empfehlungen den Entscheidungsträgern zur Kenntnis…
Der Anhörungsbeauftragte kann auch auf Antrag des für die Handelspolitik zuständigen Kommissionsmitglieds, des Generaldirektors, des für ein Handelsverfahren…
Grundsätzlich werden alle Empfehlungen des Anhörungsbeauftragten an die für die Untersuchung zuständigen Kommissionsdienststellen sowie die an das für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.