Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) war die EZB verpflichtet, diese Verordnung bis zum Jahr 2017 zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Methodik und die Kriterien zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren, die für jedes beaufsichtigte Unternehmen und jede beaufsichtigte Gruppe erhoben werden. Die EZB hat ein öffentliches Anhörungsverfahren eingeleitet und unter Berücksichtigung der eingegangenen Antworten beschlossen, die Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) zur Einführung eines überarbeiteten Regelwerks zu Aufsichtsgebühren zu ändern. Im Beschluss (EU) 2015/530 (EZB/2015/7) werden detailliertere Verfahren zur Methodik und den Verfahren zur Bestimmung und Erhebung der die Gebührenfaktoren zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren betreffenden Daten festgelegt.
Übernimmt die EZB infolge eines entsprechenden Beschlusses der EZB die direkte Beaufsichtigung eines beaufsichtigten Unternehmens oder einer beaufsichtigten…
Die EZB ist verpflichtet, den Gesamtbetrag der zu erhebenden jährlichen Aufsichtsgebühren zu bestimmen, indem sie Gebührenbescheide für jede Kategorie…
Zur Gewährleistung der Kohärenz mit dem überarbeiteten Rahmenwerk für die Berechnung der Aufsichtsgebühren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014…
Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren, die gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) zu erheben sind, sollte die…
Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühr für 2016 sollte berechnet werden als Summe aus a) den geschätzten jährlichen Kosten für Aufsichtsaufgaben in…
Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren, die gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) zu erheben sind, sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.