Art. 2 32014D0146BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2014/146/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens vorgesehenen Notifikationen im Namen der Europäischen Union vor .
Art. 2 32024D0198BESCHLUSS (EU) 2024/198 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2023-2027)
Der Präsident des Rates nimmt die Notifikation gemäß Artikel 17 des Abkommens und die Notifikation gemäß Artikel 18 des Protokolls im Namen der Union vor.
Art. 2 32017D0418BESCHLUSS (EU) 2017/418 DES RATES vom 28. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 des Abkommens und in Artikel 13 des Protokolls vorgesehenen Notifikationen im Namen der Union vor .
Art. 2 32015D0384BESCHLUSS (EU) 2015/384 DES RATES vom 2. März 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die in Artikel 16 des Abkommens und Artikel 13 des Protokolls vorgesehenen Notifizierungen vor.
Art. 3 32017D2414BESCHLUSS (EU) 2017/2414 DES RATES vom 25. September 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 57 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.