Erwägungsgrund 1 32019D0638
Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (im Folgenden „Übereinkommen“) ist 1992 in Kraft getreten und wurde von der Union mit dem Beschluss 93/98/EWG des Rates geschlossen.