Erwägungsgrund 2 32019D0654
In Einklang mit Artikel 308 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind die Mitglieder der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden „Bank“) die Mitgliedstaaten.
In Einklang mit Artikel 308 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind die Mitglieder der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden „Bank“) die Mitgliedstaaten.