Erwägungsgrund 8 32019D0654
Zur Steigerung der Wirksamkeit der in diesem Beschluss festgelegten Reformen sollte die Bank weitere Maßnahmen ergreifen, um in Einklang mit der Best Practice im Bankensektor die Grundsätze der „drei Verteidigungslinien“ auf allen relevanten Ebenen der Bank — einschließlich auf Ebene des Direktoriums — anzuwenden.