Erwägungsgrund 3 32019D0654
Mit seinem Austritt aus der Union ist das Vereinigte Königreich auch nicht mehr Mitglied der Bank; es hält keinen Anteil mehr am gezeichneten Kapital der Bank, ist nicht mehr berechtigt, Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrats zu benennen, und die Amtszeit der vom Vereinigten Königreich benannten Mitglieder sowie stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats endet.