Erwägungsgrund 1 32019D0683
Das Übereinkommen des Europarates über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (im Folgenden „Übereinkommen“), geschehen zu Saint-Denis am 3. Juli 2016, liegt seit jenem Datum zur Unterzeichnung und Ratifizierung auf.