Erwägungsgrund 7 32019D0683
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch den Beschluss 2002/348/JI gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch den Beschluss 2002/348/JI gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.