Erwägungsgrund 4 32019D0683
Die Unterstützung der Union für das Übereinkommen ist wichtig für die Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und würde die in diesem Bereich bereits in Form von Unterstützung von Projekten im Rahmen des Kapitels „Sport“ des mit der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programms Erasmus+ unternommenen Anstrengungen ergänzen.