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Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates sieht eine Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Kontrollen bezüglich des Erwerbs und des Besitzes von Feuerwaffen vor. Gemäß Artikel 13 der Richtlinie muss die Kommission detaillierte Vorkehrungen für den systematischen Austausch bestimmter Informationen auf elektronischem Wege festlegen. Die Kommission hat die Delegierte Verordnung (EU) 2019/686 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union angenommen. Das IMI könnte ein wirksames Instrument bei der Umsetzung der in den Anwendungsbereich dieser Delegierten Verordnung fallenden Bestimmungen über die Verwaltungszusammenarbeit sein. Diese Bestimmungen sollten daher Gegenstand eines Pilotprojekts nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 sein.
Soweit der darin genannte Informationsaustausch unter die Delegierte Verordnung (EU) 2019/686 fällt, werden Artikel 13 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/477/EWG…
Für die Zwecke der in Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 dargelegten Verwaltungszusammenarbeit wird im IMI ein Register für die Speicherung und…
Zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten wäre es hilfreich, wenn die Kommission die erforderlichen Elemente eines Systems für…
Im Hinblick auf eine bessere und einheitlichere Anwendung der Richtlinie 96/71/EG und eine bessere Verwaltungszusammenarbeit ist es angezeigt, ein System für…
Um den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Umsetzung der Rechtsvorschriften für die Verwaltungszusammenarbeit und einen effizienten Austausch von…
Für den Austausch der zur Durchführung von Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Situationen nötigen Informationen ist eine effektive Zusammenarbeit auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.