Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Bezug auf Informationen und Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten und die im Rahmen des Pilotprojekts übermittelt oder hochgeladen werden, sollte das als förmlicher Abschluss des Verfahrens der Verwaltungszusammenarbeit geltende Datum eindeutig festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten gesperrt und gelöscht werden, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Das als förmlicher Abschluss geltende Datum sollte dem Ablaufdatum des Dokuments für die einschlägige vorherige Zustimmung, der Verbringungsgenehmigung oder des Begleitdokuments, die von der zuständigen Behörde übermittelt werden, entsprechen.
werden gelöscht, sobald das Projekt abgeschlossen oder die Speicherfrist für die personenbezogenen Daten nach Artikel 31 abgelaufen ist.
Für die Zwecke der Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 gilt das gemäß Artikel 4 Absatz 1…
Personenbezogene Daten sollten nur so lange im Verzeichnis oder bei der genannten Stelle gespeichert werden, wie dies erforderlich ist, um die Zwecke, für die…
Die übermittelten Daten dürfen von der empfangenden Stelle nur für den beantragten Zweck verarbeitet werden. Die Daten sind zu löschen, wenn sie für die…
1Gespeicherte personenbezogene Daten sind zu löschen und die dazugehörigen Unterlagen sind zu vernichten, wenn 2Die Prüffristen dürfen nicht überschreiten,…
Durch technische und organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die jeweils zuständige Behörde nicht auf die zwischengespeicherten Verfahrensdaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.