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Nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Bewertung der Ergebnisse des Pilotprojekts vorlegen. Es sollte ein Datum festgelegt werden, bis zu dem dies zu erfolgen hat.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Ergebnisse der in Absatz 1 und 2 genannten Bewertung vor.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 24. November 2031 einen Bericht zur Bewertung dieser Richtlinie vor. Die Kommission…
Die Kommission bewertet diese Verordnung zusammen mit den in Artikel 264 genannten delegierten Rechtsakten und legt spätestens am 22. April 2026 dem…
Bis zum 24. Mai 2029 nimmt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung vor dem Hintergrund der mit ihr verfolgten Ziele vor und legt dem Europäischen…
Bis zum 31. Dezember 2022 wird dem Europäischen Parlament und dem Rat die Bewertung der Ergebnisse des Pilotprojekts nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU)…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einen Bericht über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.