Erwägungsgrund 1 32019D0702
Die Kommission hat gemäß dem Beschluss des Rates, mit dem sie zur Aufnahme entsprechender Verhandlungen ermächtigt wurde, im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.