Art. 4 32020D0948BESCHLUSS (EU) 2020/948 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Die Geltungsdauer der Artikel 3 Absätze 2 bis 5 sowie der Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2012/708/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses…
Art. 4 32020D0953BESCHLUSS (EU) 2020/953 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss, im Namen der Union, des Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
Die Geltungsdauer des Artikels 3 Absätze 2 bis 5 und der Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2012/750/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses…
Art. 4 32020D0952BESCHLUSS (EU) 2020/952 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
Die Geltungsdauer des Artikels 4 Absätze 2 bis 5 und der Artikel 5 und 6 des Beschlusses 2013/398/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses…
Art. 3 32022D0124BESCHLUSS (EU) 2022/124 DES RATES vom 25. Januar 2022 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
Die Geltungsdauer des Artikels 5 des Beschlusses 2010/465/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses.
Art. 4 32020D0951BESCHLUSS (EU) 2020/951 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Die Geltungsdauer des Artikels 4 Absätze 2 bis 5 und der Artikel 5 und 6 des Beschlusses 2012/639/EU endet am Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses.