Erwägungsgrund 2 32019D0702
Das Abkommen wurde am 17. und 18. Dezember 2009 unterzeichnet, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des Beschlusses 2010/417/EG des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.