Erwägungsgrund 2 32019D0722
Die Ziele der vorgeschlagenen Bürgerinitiative sind: „Der Handel fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Aufgrund dieser Zuständigkeit und in Anbetracht ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen, Israels rechtswidrige Handlungen im besetzten Palästina nicht anzuerkennen oder zu unterstützen, muss die Kommission Folgendes tun: 1. Sie muss förmlich anerkennen, dass der Handelsverkehr mit israelischen Siedlungen sowohl für die EU als Ganzes als auch für alle Mitgliedstaaten verboten ist. 2. Sie muss eine Verordnung durchsetzen, mit der sichergestellt wird, dass Waren und Dienstleistungen, die vollständig oder teilweise aus diesen Siedlungen stammen, nicht mehr auf den europäischen Markt gelangen.“