Erwägungsgrund 5 32019D0722
Ein Rechtsakt, in dem der Gegenstand der vorgeschlagenen Bürgerinitiative behandelt wird, könnte nur auf der Grundlage des Artikels 215 AEUV angenommen werden.
Ein Rechtsakt, in dem der Gegenstand der vorgeschlagenen Bürgerinitiative behandelt wird, könnte nur auf der Grundlage des Artikels 215 AEUV angenommen werden.