Erwägungsgrund 7 32019D0722
Somit liegt die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Unterbindung des Handelsverkehrs mit israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet“ im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen —