Erwägungsgrund 4 32019D0792
In der ersten Übergangszeit nach dem Übergang zu Sysper sollten die Anstellungsbehörde und die zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigte Stelle des Rates die Befugnisse in Bezug auf Beamte und Bedienstete des Generalsekretariats des Rates ausüben können, wenn eine etwaige unterschiedliche Auslegung von Vorschriften über individuelle Ansprüche durch das PMO im Vergleich zur Auslegung, die im Generalsekretariat des Rates vor dem Übergang zu Sysper angewandt wurde, nachteilige Auswirkungen für Beamte und Bedienstete des Generalsekretariat des Rates haben könnte —