Erwägungsgrund 3 32019D0792
Vor diesem Hintergrund möchten das Generalsekretariat des Rates und das PMO eine Vereinbarung zwischen den Diensten (SLA) unterzeichnen, mit der das Spektrum der vom PMO erbrachten Dienstleistungen auf die Feststellung und Abwicklung individueller finanzieller Ansprüche der Beamten und Bediensteten im Wege des IT-Tools für die Personalverwaltung Sysper ausgedehnt wird. Damit die Vereinbarung ordnungsgemäß funktioniert, sollte die Europäische Kommission (das PMO) mit der Ausübung der der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der Dienstverträge mit den Beamten und Bediensteten des Generalsekretariats des Rates ermächtigten Stelle übertragenen Befugnisse beauftragt werden. Des Weiteren sollten, da die neue SLA eine frühere Vereinbarung zwischen den Diensten über Ruhegehaltsansprüche, Arbeitslosengeld und sonstige Ansprüche nach Ausscheiden aus dem Dienst ersetzt, die Befugnisse des PMO in diesem Bereich bestätigt werden.