Erwägungsgrund 2 32019D0797
Der Rat betonte zudem, dass ein deutlicher Hinweis auf die absehbaren Konsequenzen einer gemeinsamen diplomatischen Reaktion der Union auf böswillige Cyberaktivitäten das Verhalten potenzieller Angreifer im Cyberraum beeinflusst und damit die Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten erhöht. Er bekräftigte ferner, dass Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), erforderlichenfalls einschließlich restriktiver Maßnahmen, die gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verträge angenommen werden, für einen Rahmen für eine gemeinsame diplomatische Reaktion auf böswillige Cyberaktivitäten geeignet sind und dazu dienen, die Zusammenarbeit zu fördern, unmittelbare und langfristige Bedrohungen einzudämmen und auf lange Sicht Einfluss auf das Verhalten potenzieller Angreifer zu nehmen.