Erwägungsgrund 5 32019D0797
Am 28. Juni 2018 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er betonte, dass die Fähigkeiten zur Abwehr von Cybersicherheitsbedrohungen, die ihren Ursprung außerhalb der Union haben, gestärkt werden müssen. Der Europäische Rat forderte die Institutionen und Mitgliedstaaten auf, die in der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 13. Juni 2018 mit dem Titel „Stärkung der Resilienz und Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen“ genannten Maßnahmen umzusetzen, einschließlich der praktischen Anwendung der Cyber Diplomacy Toolbox.