Erwägungsgrund 8 32019D0848
Damit auf das Fachwissen der Mitgliedstaaten zurückgegriffen werden kann und sichergestellt ist, dass die Genehmigung von vorgeschlagenen Änderungen der Anhänge B und C des Übereinkommens durch die Kommission im Einklang mit den in diesem Beschluss niedergelegten Bedingungen erfolgt, sollte die Kommission diese vorgeschlagenen Änderungen der zuständigen Gruppe des Rates rechtzeitig unterbreiten.