Erwägungsgrund 9 32019D0848
Die Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen, die dem Rat von der Kommission übermittelt wurden, sollte vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (im Folgenden „AStV“) geprüft werden. Die Kommission sollte die vorgeschlagenen Änderungen genehmigen, es sei denn, eine Anzahl von Mitgliedstaaten, die nach Artikel 16 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) eine Sperrminorität im Rat bildet, erhebt im AStV Einwände gegen diese Änderungen.