Erwägungsgrund 2 32019D0895
Gemäß Artikel 95 Absatz 4 Unterabsatz 1 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens wurden im September 2018 Verhandlungen über ein neues AKP-EU-Partnerschaftsabkommen aufgenommen. Für den Fall, dass das neue Abkommen bei Ablauf des derzeitigen Rechtsrahmens noch nicht anwendungsreif ist, müssen Übergangsmaßnahmen getroffen werden.