Erwägungsgrund 3 32019D0895
Nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens trifft der Ministerrat gegebenenfalls bis zum Inkrafttreten des neuen Abkommens erforderliche Übergangsmaßnahmen.
Nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens trifft der Ministerrat gegebenenfalls bis zum Inkrafttreten des neuen Abkommens erforderliche Übergangsmaßnahmen.