Erwägungsgrund 4 32019D0895
Nach Artikel 15 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat seine Befugnisse durch Beschluss dem Botschafterausschuss übertragen, darunter auch die Befugnis, Übergangsmaßnahmen zu treffen.
Nach Artikel 15 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens kann der AKP-EU-Ministerrat seine Befugnisse durch Beschluss dem Botschafterausschuss übertragen, darunter auch die Befugnis, Übergangsmaßnahmen zu treffen.