Erwägungsgrund 5 32019D0895
Der AKP-EU-Ministerrat soll am 23./24. Mai 2019 in Brüssel zu seiner jährlichen ordentlichen Tagung zusammentreffen. Die Übergangsmaßnahmen wurden noch nicht vereinbart und können daher vom AKP-EU-Ministerrat auf seiner ordentlichen Tagung nicht beschlossen werden. Da bis zum Ablauf des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens keine weiteren Tagungen des AKP-EU-Ministerrats vorgesehen sind, und um sicherzustellen, dass der Beschluss über Übergangsmaßnahmen rechtzeitig gefasst wird, muss die Befugnis, Übergangsmaßnahmen nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu beschließen, dem AKP-EU-Botschafterausschuss übertragen werden.