Erwägungsgrund 4 32020D1015
Am 16. Juni 2020 teilte die EZB der Republik Bulgarien ihre vorläufige Bewertung des Ersuchens um eine enge Zusammenarbeit mit und gab ihr die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Republik Bulgarien erklärte sich in ihrer Antwort vom 18. Juni 2020 mit der Bewertung einverstanden, ohne weiter zu dieser Stellung zu nehmen.